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Allgemeine Geschäftsbedingungen AgoraNatura

Allgemeine Geschäftsbedingungen - AgoraNatura e.V.

Stand: 01.06.2026

Präambel

Der AgoraNatura e.V. betreibt diese digitale Plattform zur Vereinfachung der Finanzierung und Umsetzung zertifizierter Naturschutzprojekte, sowie für Vermittlung, Projektunterstützung und Zertifizierung und ermöglicht dadurch Kontakte zwischen Projektumsetzer*innen, Fördernden und weiteren Beteiligten. Die Arbeit des Vereins ist jeweils auf unserer Webseite näher beschrieben.

Wichtig: Wir können den Erfolg der dort aufgelisteten Projekte nicht garantieren und wir stehen nicht für die von Dritten bereitgestellten Angaben ein.

Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Nutzung der Plattform www.agora-natura.de, die Rechte und Pflichten der Nutzer*innen sowie die Bedingungen für die Veröffentlichung, Unterstützung, Dokumentation und Zertifizierung von Projekten. Ergänzende projektbezogene Bedingungen („Projektregeln“) gehen diesen AGB im Konfliktfall vor. Individuelle Vereinbarungen gehen den Projektregeln vor.

1. Geltungsbereich und Anbieter

Betreiber der Plattform www.agora-natura.de ist der Verein AgoraNatura e.V.. Die vollständigen Angaben des Betreibers, insbesondere exakte Vereinsbezeichnung, Sitz, Registergericht, Registernummer, Vertretungsregelung und Kontakt, sind im Impressum der Website aufgeführt. Mit seiner Plattform möchte der Verein die Darstellung von Naturschutzprojekten, die Vermittlung und Durchführung von Zertifizierungsprozessen gemäß dem Naturplus-Standard sowie die Finanzierung von Naturschutzmaßnahmen unterstützen. Der Verein übernimmt jedoch nicht die Rolle eines unmittelbaren Vertragspartners. Stattdessen vermittelt er zwischen Nutzerinnen, Projektumsetzerinnen, Gutachter*innen und Fördernden und hilft so allen Beteiligten bei einem besseren Verständnis der entstehenden Projekt- oder Leistungsverhältnisse, sofern im Einzelfall nichts anderes vereinbart ist.

Von diesen AGB abweichende Geschäftsbedingungen der Nutzerinnen, Projektumsetzerinnen oder sonstiger Dritter finden keine Anwendung, es sei denn, der Verein hat ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt.

2. Begriffsbestimmungen

Gastnutzer*innen sind Personen, die die Plattform ohne Registrierung nutzen.

Nutzer*innen sind alle Personen, die die Plattform nutzen, einschließlich Gastnutzerinnen und registrierter Nutzerinnen.

Registrierte Nutzer*innen sind alle Personen, die sich mit einem Konto auf der Plattform registriert haben.

Projektumsetzerinnen sind Personen oder Organisationen, die ein Projekt auf der Plattform einstellen, veröffentlichen, verantworten oder inhaltlich umsetzen. Dieselbe Person oder Organisation kann zugleich registrierte Nutzerin und Projektumsetzer*in sein.

Fördernde sind natürliche oder juristische Personen, die ein Projekt finanziell oder in sonstiger Weise unterstützen.

Mittelgeber sind natürliche oder juristische Personen, Unternehmen oder Organisationen, die Budgets, Finanzmittel oder sonstige Ressourcen für Projekte oder Projektprogramme zur Verfügung stellen.

Projekt ist jedes auf der Plattform dargestellte Vorhaben, das im Rahmen von Crowdfunding, Crowdsourcing, Zertifizierung oder sonstigen Plattformfunktionen veröffentlicht, unterstützt oder begleitet wird.

Projektbeschreibung ist die vom Projektumsetzer bereitgestellte Darstellung des Projekts einschließlich Ziel, Inhalt, Umsetzung, Kosten, Wirkung und sonstiger relevanter Angaben

Crowdfunding ist die Finanzierung eines spezifischen Projekts durch eine Vielzahl von Fördernden über die Plattform.

Crowdsourcing ist die Durchführung oder Abwicklung eines Crowdsourcing-Programms über die Plattform, einschließlich Matching, Administration und Zertifizierungsbezug.

Crowdsourcing-Programm ist ein von AgoraNatura entwickelter und über die Plattform abgebildeter strukturierter Rahmen, in dem Mittelgeber Budgets zur Verfügung stellen, Förderziele definieren, geeignete Maßnahmen ausgewählt werden und mehrere Projektumsetzer*innen an der Umsetzung beteiligt sein können.

Naturplus-Standard ist der von AgoraNatura entwickelte und verwendete Standard zur Strukturierung, Prüfung und Zertifizierung von Projekten anhand nachvollziehbarer fachlicher und ökologischer Kriterien.

Standardentwicklung ist die Weiterentwicklung, Anpassung, oder Ergänzung des Naturplus-Standards und der dazugehörigen Kriterien, Methoden oder Prüfverfahren.

Zertifizierung ist das Verfahren, mit dem geprüft wird, ob ein Projekt die Anforderungen des Naturplus-Standards erfüllt, und das bei positivem Ergebnis zu einer entsprechenden Bestätigung oder Kennzeichnung führt.

Gutachter*innen sind natürliche oder juristische Personen, die im Auftrag von AgoraNatura Projekte im Rahmen der Zertifizierung fachlich prüfen und bewerten.

Beirat ist ein von AgoraNatura eingesetztes fachliches Beratungsgremium zur Unterstützung bei der Weiterentwicklung des Naturplus-Standards, der Projekttypen oder der Zertifizierung.

Projektstatus bezeichnet den jeweils auf der Plattform ausgewiesenen Stand eines Projekts, etwa in Vorbereitung, veröffentlicht, in Finanzierung, in Umsetzung, zertifiziert, abgeschlossen, pausiert oder inaktiv.

Zuwendung ist jede finanzielle Unterstützung zugunsten eines Projekts, unabhängig davon, ob sie rechtlich als Spende, Schenkung, Zuschuss oder in anderer Form einzuordnen ist.

Nachweise sind Unterlagen oder Informationen, mit denen die zweckentsprechende Verwendung von Mitteln, die Projektumsetzung oder andere relevante Tatsachen belegt werden.

Projektmittel sind alle einem Projekt zugeordneten finanziellen Mittel, unabhängig von Herkunft oder Zahlungsweg.

Rückabwicklung ist die teilweise oder vollständige Rückführung, Rückforderung oder anderweitige Neuverwendung von Projektmitteln bei Abbruch, Zweckverfehlung oder sonstigen Störungen.

Website-Inhalte sind alle Texte, Bilder, Grafiken, Videos, Dokumente, Daten und sonstigen Inhalte auf der Plattform.

Dritte sind Personen oder Organisationen, die weder der Verein noch Nutzerinnen, Projektumsetzerinnen, Fördernde noch Mittelgeber sind.

3. Rolle von AgoraNatura

AgoraNatura stellt eine digitale Plattform zur Verfügung, über die Projekte dargestellt, Informationen veröffentlicht, Kontakte angebahnt und je nach Ausgestaltung Crowdfunding- oder Crowdsourcing-Prozesse technisch abgebildet, begleitet oder administriert werden können. Im Rahmen des Crowdfunding können Projekte durch eine Vielzahl von Fördernden finanziert werden; im Rahmen des Crowdsourcing können auf Grundlage eines strukturierten Programms Förderziele, Maßnahmentypen und mehrere Projektumsetzer*innen zusammengeführt werden. Die Plattform kann daneben auch in einer White-Label-Konfiguration betrieben werden, in der AgoraNatura technische, redaktionelle oder sonstige begleitende Leistungen für eine Organisation erbringt, während die Außendarstellung unter deren Marke erfolgt. In solchen Fällen richtet sich die konkrete Rollenverteilung, insbesondere hinsichtlich Mittelverwaltung, Projektkommunikation, Freigabeprozessen und Ausstellung von Zuwendungsbestätigungen, nach den jeweiligen projektbezogenen Bedingungen und ergänzenden Vereinbarungen mit der entsprechenden Organisation.

AgoraNatura unterstützt die Prüfung, Zertifizierung und gegebenenfalls laufende Qualitätssicherung von Projekten oder Programmen, soweit diese auf dem Naturplus-Standard beruhen.

Projektumsetzerinnen können eine Zertifizierung ihrer Projekte durch AgoraNatura beauftragen. Die konkrete Prüfung und Zertifizierung erfolgt durch von AgoraNatura beauftragte qualifizierte Gutachterinnen oder fachlich geeignete Dritte.

Der Verein entwickelt und pflegt den Naturplus-Standard als Grundlage der auf der Plattform angebotenen Zertifizierung. Der Naturplus-Standard ist der von AgoraNatura verwendete Zertifizierungsstandard.

Sofern im Einzelfall nicht ausdrücklich anders ausgewiesen, wird der Verein nicht selbst Vertragspartner der zwischen Nutzerinnen, Fördernde und Projektumsetzerinnen entstehenden Projekt-, Unterstützungs- oder Leistungsverhältnisse. Der Verein schuldet insbesondere weder den Erfolg eines Projekts noch die tatsächliche Umsetzung bestimmter Maßnahmen oder einen bestimmten wirtschaftlichen, ökologischen oder sonstigen Wirkungseintritt.

Projektinhalte, Beschreibungen, Angaben zu Kosten, Zeitplänen, Zielen oder Wirkungen werden grundsätzlich von den verantwortlichen Projektumsetzer*innen oder sonstigen Dritten bereitgestellt. Der Verein übernimmt für diese Inhalte keine Gewähr, prüft sie jedoch bei konkreten Anhaltspunkten für Unrichtigkeiten, Rechtsverstöße oder Missbrauch und kann in solchen Fällen geeignete Maßnahmen ergreifen.

Der Verein ist insbesondere berechtigt, Projekte, Inhalte oder Nutzerkonten abzulehnen, zu sperren, zu ändern oder zu entfernen, wenn sachliche Gründe vorliegen, etwa bei unzutreffenden Angaben, fehlenden Nachweisen, Rechtsverstößen oder Verstößen gegen diese AGB.

Der Verein entwickelt und pflegt den Naturplus-Standard als Grundlage der auf der Plattform angebotenen Zertifizierung und kann sich hierzu fachlicher Beratungsgremien bedienen.

Soweit über die Plattform Unterstützungen vermittelt werden, trifft der Verein keine Zusage über die steuerliche Behandlung, Spendenfähigkeit oder sonstige rechtliche Einordnung der jeweiligen Zahlung. Diese Fragen sind von den Beteiligten im Einzelfall selbst zu prüfen.

4. Registrierung und Nutzerkonto

Bestimmte Funktionen der Plattform können eine Registrierung erfordern. Mit dem Absenden des Registrierungsformulars geben Nutzer*innen ein Angebot auf Abschluss eines Nutzungsverhältnisses unter Einbeziehung dieser AGB ab. Der Verein kann Registrierungen nach eigenem sachlichem Ermessen annehmen oder ablehnen. Ein Anspruch auf Freischaltung oder Abschluss eines Nutzungsverhältnisses besteht nicht. Das Nutzungsverhältnis kommt erst mit Freischaltung des Kontos oder mit Zugang einer Bestätigungs-E-Mail zustande. Der Verein kann eine Vertragsbeziehung ablehnen oder beenden, wenn nicht auszuschließen ist, dass die Zusammenarbeit den sozialen Geltungsanspruch des Vereins beeinträchtigen könnte.

Nutzerinnen und Projektumsetzerinnen sind verpflichtet, bei der Registrierung vollständige und zutreffende Angaben zu machen und diese bei Änderungen unverzüglich zu aktualisieren. Mit der Registrierung sichern sie zu, rechts- und geschäftsfähig zu sein oder wirksam vertreten zu werden sowie zur Bereitstellung sämtlicher hochgeladener Inhalte und Daten berechtigt zu sein.

Zugangsdaten sind von den jeweiligen Nutzer*innen vertraulich zu behandeln und vor dem Zugriff Dritter zu schützen. Nutzerkonten sind nicht übertragbar. Wird ein Missbrauch des Kontos festgestellt oder vermutet, hat die jeweilige Nutzerin bzw. der jeweilige Nutzer den Verein unverzüglich zu informieren; betroffene Zugangsdaten sind unverzüglich von der zugriffsberechtigten Person zu ändern. Der Verein beziehungsweise die von ihm mit der Administration der Plattform betrauten Personen oder Stellen sind berechtigt, Registrierungen abzulehnen oder Nutzerkonten vorübergehend zu sperren, Zugangsdaten zu deaktivieren oder Konten dauerhaft zu schließen, wenn Anhaltspunkte für falsche Angaben, Missbrauch, Rechtsverstöße oder Verstöße gegen diese AGB vorliegen.

Soweit Organisationen oder Organisationen mit mehreren zugriffsberechtigten Personen über ein gemeinsames Konto oder interne Zugänge handeln, hat die registrierende Stelle sicherzustellen, dass alle zugriffsberechtigten Personen diese AGB kennen und einhalten.

Registrierte Nutzer*innen können die Plattform nutzen, ohne zwangsläufig ein Projekt einzustellen oder zu verantworten. Soweit eine registrierte Person zusätzlich ein Projekt oder Crowdsourcing-Programm einstellt, veröffentlicht, verantwortet oder inhaltlich umsetzt, gelten ergänzend die Regelungen des § 5.

5. Einstellung und Freigabe von Projekten

Projektumsetzer*innen haben Projekte wahrheitsgemäß, nachvollziehbar und hinreichend transparent darzustellen. Dies betrifft insbesondere Angaben zu Projektziel, Inhalt, Maßnahmen, geografischem Bezug, Zeitplan, beteiligten Organisationen oder Personen, Projektstatus, Mittelverwendung, Gemeinwohlbezug, erforderlichen Kosten sowie – soweit einschlägig – den vorgesehenen Nachweisen über die Verwendung der Mittel und die grundsätzliche Realisierbarkeit des Vorhabens.

Projektumsetzerinnen sind die Personen oder Organisationen, die ein Projekt auf der Plattform einstellen, veröffentlichen, verantworten oder inhaltlich umsetzen; dieselbe Person oder Organisation kann zugleich registrierte Nutzerin und Projektumsetzer*in sein.

Projektumsetzer*innen sind verpflichtet, alle Angaben nach bestem Wissen korrekt und aktuell zu halten und Änderungen, die für die Beurteilung oder Finanzierung des Projekts oder Crowdsourcing-Programms wesentlich sind, unverzüglich zu aktualisieren.

Der Verein kann vor Veröffentlichung eines Projekts eine inhaltliche, redaktionelle oder fachliche Prüfung sowie eine Freigabe vornehmen. Es besteht kein Anspruch auf Veröffentlichung eines Projekts. Der Verein ist berechtigt, Projekte ganz oder teilweise abzulehnen, nicht freizuschalten, nachträglich auszublenden, als inaktiv zu kennzeichnen oder zu entfernen, wenn sachliche Gründe vorliegen, insbesondere bei unklaren Angaben, rechtlichen Risiken, Verstößen gegen die Plattformgrundsätze, Zweifeln an der Durchführbarkeit, Wegfall wesentlicher Voraussetzungen oder ausbleibender Aktualisierung wesentlicher Projektinformationen.

Das Einstellen von Inhalten, die gegen gesetzliche Vorschriften, diese AGB, Rechte Dritter oder die guten Sitten verstoßen, ist unzulässig. Dies gilt insbesondere für urheber-, marken-, wettbewerbs-, datenschutz- oder persönlichkeitsrechtswidrige Inhalte sowie für unwahre, irreführende oder täuschende Angaben. Bei konkreten Anhaltspunkten für solche Verstöße ist der Verein berechtigt, Inhalte ganz oder teilweise zu sperren oder zu löschen und weitere angemessene Maßnahmen zu ergreifen.

Projektumsetzer*innen bleiben für die inhaltliche Richtigkeit und rechtliche Zulässigkeit ihrer Projektangaben verantwortlich; bei Crowdsourcing-Programmen gilt dies entsprechend für die von ihnen eingebrachten Programmbestandteile und die jeweils zugeordneten Angaben.

6. Einstellung und Freigabe von Crowdsourcing-Programmen

Verantwortliche für Crowdsourcing-Programme haben diese wahrheitsgemäß, nachvollziehbar und hinreichend transparent auf der Plattform darzustellen. Dies betrifft insbesondere für Angaben zu beteiligten Organisationen oder Personen, Programmumfang, geografischem Bezug, Maßnahmen, die für die Umsetzung eines Crowdsourcing-Programms geeignet sind sowie die Auswahlkriterien für Projektumsetzer:innen, die sich auf das Programm bewerben und durch die Umsetzung von Maßnahmen am Programm teilnehmen möchten.

Der Verein kann vor Veröffentlichung eines Programms eine inhaltliche, redaktionelle oder fachliche Prüfung sowie eine Freigabe vornehmen. Es besteht kein Anspruch auf Veröffentlichung eines Programms. Der Verein ist berechtigt, Programme ganz oder teilweise abzulehnen, nicht freizuschalten, nachträglich auszublenden, als inaktiv zu kennzeichnen oder zu entfernen, wenn sachliche Gründe vorliegen, insbesondere bei unklaren Angaben, rechtlichen Risiken, Verstößen gegen die Plattformgrundsätze, Zweifeln an der Durchführbarkeit, Wegfall wesentlicher Voraussetzungen oder ausbleibender Aktualisierung wesentlicher Projektinformationen.

Das Einstellen von Inhalten, die gegen gesetzliche Vorschriften, diese AGB, Rechte Dritter oder die guten Sitten verstoßen, ist unzulässig. Dies gilt insbesondere für urheber-, marken-, wettbewerbs-, datenschutz- oder persönlichkeitsrechtswidrige Inhalte sowie für unwahre, irreführende oder täuschende Angaben. Bei konkreten Anhaltspunkten für solche Verstöße ist der Verein berechtigt, Inhalte ganz oder teilweise zu sperren oder zu löschen und weitere angemessene Maßnahmen zu ergreifen.

Verantwortliche für Crowdsourcing-Programme bleiben für die inhaltliche Richtigkeit und rechtliche Zulässigkeit der Programmangaben verantwortlich; dies gilt für die Programmbestandteile und die jeweils zugeordneten Angaben.

7. Zuwendungen und Zahlungsabwicklung

Soweit über AgoraNatura finanzielle Unterstützungen, Zuwendungen oder sonstige Zahlungen ermöglicht werden, erfolgt die technische Zahlungsabwicklung gegebenenfalls über externe Zahlungsdienstleister, wie etwa Stripe. Für deren Dienste, Zahlungsabläufe und Sicherheitsmechanismen können ergänzende Vertrags- und Nutzungsbedingungen gelten, auf die im jeweiligen Zahlungsvorgang gesondert hingewiesen werden kann.

Soweit auf der Plattform eine Zahlung zugunsten eines Projekts oder eines Programms erfolgt, kommt ein Vertrag über die jeweilige Zahlungsabwicklung nur in dem Umfang zustande, wie dies im Einzelfall ausdrücklich beschrieben ist. Der Verein schuldet in keinem Fall einen Erfolg des Projekts, sondern ausschließlich die Bereitstellung und technische Abwicklung der Plattformfunktionen nach Maßgabe dieser AGB und der jeweiligen projektbezogenen Bedingungen oder individueller Vereinbarung.

Der Verein haftet nicht für Nichtverfügbarkeit, Verzögerungen oder Fehler, die im Verantwortungsbereich des eingesetzten Zahlungsdienstleisters oder anderer dritter technischer Dienstleister liegen, soweit nicht zwingende gesetzliche Haftungsgründe entgegenstehen.

Soweit im Rahmen einzelner Funktionen projektbezogene Bestätigungen, Bescheinigungen oder sonstige Dokumente vorgesehen sind, werden diese regelmäßig erst nach erfolgreichem Abschluss des jeweiligen Zahlungsvorgangs und nach etwaiger Prüfung der erforderlichen Angaben bereitgestellt.

8. Rechtsnatur und steuerlicher Rahmen

Die über AgoraNatura bereitgestellten finanziellen Unterstützungen, Finanzierungen und sonstigen Zahlungen dienen der Finanzierung oder Mitfinanzierung konkreter, auf der Plattform dargestellter Vorhaben oder Programme. Welche rechtliche Einordnung eine Zahlung im Einzelfall hat, richtet sich nach dem jeweiligen Modell, dem Empfänger der Mittel und der konkreten Ausgestaltung des Vorgangs.

Soweit nicht ausdrücklich anders angegeben, begründet eine Unterstützung über die Plattform weder Mitgliedsrechte noch gesellschaftsrechtliche Beteiligungsrechte, noch Eigentumsrechte an Projekten, Projektergebnissen oder sonstigen Vermögenswerten des Projektumsetzers oder des Vereins.

Der Verein übernimmt keine Gewähr dafür, dass Unterstützungen steuerlich abzugsfähig sind oder als Spende, Schenkung oder sonstiger steuerlich relevanter Vorgang anerkannt werden. Steuerliche Fragen sind daher von den Fördernden, Mittelgebern und Projektumsetzer*innen eigenverantwortlich zu prüfen.

Eine Zuwendung darf nur dann als Spende, steuerlich begünstigte Zuwendung oder in vergleichbarer Form bezeichnet werden, wenn der jeweilige Empfänger rechtlich hierzu berechtigt ist und die gesetzlichen Voraussetzungen im Einzelfall vorliegen.

Sofern auf der Plattform projektbezogene Unterstützungen, Zahlungen oder sonstige finanzielle Leistungen vermittelt werden, erfolgt dies ausschließlich im Rahmen individueller Vereinbarungen, der jeweils angegebenen Projektbeschreibung, der ergänzenden Projektbedingungen und dieser AGB.

Fördernde erhalten keine Garantie für den wirtschaftlichen, ökologischen oder sonstigen Erfolg eines Projekts oder Crowdsourcing-Programms. Der Verein ist nicht verpflichtet, ein bestimmtes Projektergebnis herbeizuführen.

Soweit eine White-Label-Konfiguration besteht, richten sich die jeweilige Rollenverteilung, die Mittelverwaltung, die Projektkommunikation, die Freigabeprozesse und die Ausstellung von Bestätigungen nach den projektbezogenen Bedingungen und den ergänzenden Vereinbarungen mit der Partnerorganisation.

9. Zweckbindung, Nachweise und Sanktionen

Projektumsetzer*innen sind verpflichtet, die ihnen zugewiesenen Mittel ausschließlich zweckentsprechend zu verwenden, die Verwendung in prüffähiger Weise zu dokumentieren und auf Anforderung gegenüber AgoraNatura nachzuweisen. Nachzuweisen sind insbesondere die im Projektzeitraum tatsächlich angefallenen, projektbezogenen Kosten sowie – soweit einschlägig – projektbezogene Einnahmen, Drittmittel, Sponsoringbeiträge oder sonstige zweckrelevante Finanzierungsbestandteile.

Die Nachweise haben getrennt nach Kostenarten zu erfolgen. Soweit im Einzelfall keine abweichenden projektbezogenen Vorgaben gemacht werden, können insbesondere folgende Unterlagen geeignet sein: bei Personalkosten Gehaltsnachweise und – bei nicht ausschließlich projektbezogen eingesetzten Personen – aussagekräftige Stundennachweise; bei Sachkosten Rechnungen und Zahlungsbelege; bei Fremdleistungen Rechnungen sowie gegebenenfalls Verträge oder Leistungsbeschreibungen; bei Reisekosten Reisekostenabrechnungen, Reisebelege sowie Angaben zu Anlass, Ziel und Projektbezug der Reise.

Berücksichtigungsfähig sind nur solche Kosten, die dem jeweiligen Projekt eindeutig zugeordnet werden können, innerhalb des maßgeblichen Projektzeitraums entstanden sind, der Höhe nach angemessen sind und nicht bereits anderweitig zweckidentisch finanziert wurden, sofern eine solche Doppelfinanzierung nicht ausdrücklich offengelegt und freigegeben wurde.

AgoraNatura kann für einzelne Projekte oder Projektkategorien Zwischenberichte, Zwischennachweise, Schlussberichte oder Schlussnachweise verlangen. Weitere Auszahlungen oder projektbezogene Leistungen können davon abhängig gemacht werden, dass die bis dahin verwendeten Mittel und der Stand der Projektumsetzung ordnungsgemäß und vollständig nachgewiesen wurden.

Projektumsetzer*innen haben sämtliche projektbezogenen Unterlagen, Belege und Nachweise vollständig, geordnet und für eine angemessene Dauer aufzubewahren. AgoraNatura ist berechtigt, zur Prüfung der Mittelverwendung weitere Unterlagen, Erläuterungen oder Bestätigungen anzufordern, soweit dies zur Prüfung der zweckentsprechenden Mittelverwendung, der Plausibilität von Angaben oder der Einhaltung projektbezogener Vorgaben erforderlich ist.

Sofern Nachweise nicht, nicht vollständig, nicht fristgerecht oder nicht in der angeforderten Form vorgelegt werden oder konkrete Anhaltspunkte für eine zweckwidrige Mittelverwendung, unzutreffende Projektangaben, wesentliche Abweichungen vom Projektinhalt oder unzulässige Doppelfinanzierungen bestehen, ist AgoraNatura berechtigt, nach pflichtgemäßem Ermessen geeignete Maßnahmen zu ergreifen. Hierzu zählen insbesondere die Aussetzung weiterer Auszahlungen, die vorläufige Sperrung oder Deaktivierung des Projekts, die Aufforderung zur Nachbesserung innerhalb angemessener Frist, die Rückforderung bereits ausgezahlter Mittel wegen zweckwidriger Verwendung oder Zweckverfehlung, die dauerhafte Entfernung des Projekts von der Plattform sowie der Ausschluss von künftigen Projektveröffentlichungen oder Finanzierungsvermittlungen.

Soweit eine Rückforderung in Betracht kommt, ist zu berücksichtigen, in welchem Umfang die Mittel zweckentsprechend verwendet wurden, ob ein behebbarer Nachweismangel oder eine materielle Zweckverfehlung vorliegt und ob schutzwürdige Interessen Fördernder oder sonstiger Beteiligter betroffen sind. Weitergehende gesetzliche oder vertragliche Ansprüche bleiben unberührt.

10. Berichtspflichten und Transparenz

Projektumsetzer*innen können verpflichtet sein, während und/oder nach Abschluss des Projekts sachliche Berichte über Verlauf, Umsetzung und Wirkung bereitzustellen. Hierzu können insbesondere Textberichte, Bildmaterial, Zwischenstände, Abschlussberichte oder sonstige geeignete Dokumentationen gehören.

Der Verein ist berechtigt, solche Informationen im Rahmen der Plattformkommunikation zu veröffentlichen, soweit dies zur Transparenz gegenüber Fördernden, zur Darstellung der Projektwirkung oder zur Dokumentation der Vereinsarbeit erforderlich ist und keine überwiegenden schutzwürdigen Interessen entgegenstehen.

Soweit dies im Einzelfall vorgesehen ist, kann der Verein gegenüber Projektumsetzer*innen ergänzende Auskünfte über Umsetzungsstand, Mittelverwendung oder Projektrisiken verlangen. Gegenüber Fördernden kann der Verein in angemessenem Umfang Informationen zum Umsetzungsstand weitergeben, soweit dies datenschutzrechtlich zulässig ist und keine berechtigten Geheimhaltungsinteressen entgegenstehen.

Ist ein projektbezogener Transparenzbereich, ein Register oder eine öffentliche Projektdarstellung vorgesehen, bestimmt der Verein nach pflichtgemäßem Ermessen, welche Informationen dort veröffentlicht werden, wobei personenbezogene Daten nur im rechtlich zulässigen Umfang offengelegt werden.

11. Rückabwicklung und Umgang mit Projektstörungen

Für den Fall, dass ein Projekt nicht durchgeführt werden kann, wesentlich geändert werden muss, vorzeitig abgebrochen wird oder die zweckentsprechende Verwendung der Mittel nicht hinreichend nachgewiesen wird, kann der Verein Regelungen zur Projektstörung und Rückabwicklung treffen. Dies kann insbesondere die Einbehaltung noch nicht ausgezahlter Mittel, die Rückforderung bereits ausgezahlter, nicht zweckentsprechend verwendeter Mittel oder bei Zweckverfehlung sowie die Entscheidung über eine alternative gemeinwohlorientierte Mittelverwendung nach transparenten Kriterien umfassen.

Soweit projektbezogene Bedingungen oder gesonderte Hinweise nichts Abweichendes regeln, entscheidet der Verein nach pflichtgemäßem Ermessen und unter Berücksichtigung der Interessen der Beteiligten sowie des Umfangs der bereits zweckentsprechend verwendeten Mittel, ob Mittel an Fördernde zurückgeführt, einem sachlich vergleichbaren Ersatzprojekt zugeordnet oder für einen dem ursprünglichen Förderzweck möglichst nahekommenden gemeinwohlorientierten Zweck verwendet werden.

Ein automatischer Anspruch auf Rückerstattung durch den Verein besteht nicht, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes zugesagt wurde oder zwingende gesetzliche Vorschriften eingreifen. Ob und in welchem Umfang Fördernde einen Anspruch auf Rückzahlung haben, richtet sich nach der rechtlichen Einordnung der Zuwendung, den projektbezogenen Bedingungen und den gesetzlichen Vorgaben.

12. Nutzungsrechte an Inhalten und Schutz der Plattform

Projektumsetzerinnen und Nutzerinnen räumen dem Verein an den von ihnen eingestellten Inhalten, soweit für den Plattformbetrieb erforderlich, ein einfaches, räumlich und zeitlich auf die Dauer der Zweckverfolgung bzw. Plattformdarstellung beschränktes Nutzungsrecht ein. Zweck dieser Rechteinräumung ist insbesondere das Recht zur Speicherung, Vervielfältigung, öffentlichen Zugänglichmachung und Bearbeitung in dem Umfang, der für Präsentation, Dokumentation, Transparenzkommunikation und Öffentlichkeitsarbeit im Zusammenhang mit dem jeweiligen Projekt und dem Betrieb der Plattform sowie zur Darstellung der Arbeit des Vereins in der Öffentlichkeit erforderlich ist. Außerdem soll der Verein durch die Rechteeinräumung in die Lage versetzt werden, seine Systeme im technisch üblichen Umfang zu betreiben, zu sichern (bspw. durch die Anlage von Backups) und für staatliche Stellen und seine Vereinsmitglieder zu dokumentieren.

Die einstellende Person oder Organisation sichert zu, dass sie über sämtliche für die Einstellung und Nutzung der Inhalte erforderlichen Rechte verfügt und keine Rechte Dritter verletzt. Rechte Dritter sowie gesetzliche Schranken bleiben unberührt.

Im Übrigen verbleiben sämtliche Rechte an der Plattform selbst, insbesondere an Quellcodes, Datenbanken, Layouts, Texten, Grafiken, Fotos, Kennzeichen, Logos und sonstigen geschützten Inhalten, beim Verein oder den jeweils berechtigten Rechteinhaberinnen. Eine Nutzung über den bestimmungsgemäßen Gebrauch hinaus, insbesondere systematische Vervielfältigung, öffentliche Wiedergabe, Bearbeitung, Extraktion, kommerzielle Weiterverwertung oder sonstige Ausnutzung wesentlicher Teile der Plattform, ist ohne vorherige Zustimmung unzulässig.

13. Vertragsschluss und elektronische Signatur

Nutzende erklären sich damit einverstanden, dass Erklärungen und Zustimmungen über die Plattform in elektronischer Form, insbesondere mittels Zusendung von PDF-Dokumenten, Klickbestätigung oder digitaler Signatur (etwa über den Dienstleister Skribble oder einen vergleichbaren Dienst), abgegeben werden können und die vereinbarte Form im Sinne der §§ 126, 127 BGB erfüllen. Eine eigenhändige Unterschrift ist hierfür nicht erforderlich, soweit keine zwingenden gesetzlichen Formvorschriften entgegenstehen.

14. Pflichten der Nutzer*innen

Die Nutzung der Plattform und ihrer Funktionen darf nicht gegen gesetzliche Vorschriften, Rechte Dritter oder die guten Sitten verstoßen. Untersagt sind insbesondere irreführende Angaben, die Einstellung rechtswidriger Inhalte, missbräuchliche Mehrfachregistrierungen sowie jede Nutzung, die den Betrieb der Website beeinträchtigt.

Nutzer*innen haben ferner jede Handlung zu unterlassen, die die Sicherheit, Integrität oder Verfügbarkeit der Plattform gefährden könnte. Dies betrifft insbesondere die Übertragung von Viren, Trojanern, Würmern oder sonstigem schädlichen Code, den Versuch unbefugter Zugriffe, die übermäßige Belastung der technischen Infrastruktur oder die störende Beeinflussung von Systemabläufen.

Soweit Nutzerinnen oder Projektumsetzerinnen Daten, Unterlagen oder Nachweise auf der Plattform speichern oder übermitteln, sollen sie für Zwecke des Nachweises, der Dokumentation oder der Beweisführung eigene Sicherungskopien vorhalten.

15. Haftung

Der Verein haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Gleiches gilt bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz sowie im Umfang einer ausdrücklich übernommenen Garantie und in allen anderen Fällen, in denen das Gesetz eine Haftungsbeschränkung dem Grunde oder der Höhe nach nicht zulässt.

In allen übrigen Fällen ist die Haftung des Vereins auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden beschränkt und eine Haftung ganz ausgeschlossen, wenn keine wesentlichen Vertragspflichten verletzt wurden. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Plattformbetriebs überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung die Nutzer*innen regelmäßig vertrauen dürfen.

Der Verein übernimmt , keine Gewähr für die ununterbrochene Verfügbarkeit der Plattform. Wartungsarbeiten, technische Störungen, Sicherheitsmaßnahmen oder sonstige Umstände können zu zeitweisen Einschränkungen oder Unterbrechungen führen.

16. Datenschutz

Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten sind in einer gesonderten Datenschutzerklärung enthalten. Soweit für einzelne Funktionen gesonderte Einwilligungen, Informationen oder Vereinbarungen zum Datenschutz erforderlich sind, gelten diese ergänzend zu den vorliegenden AGB; dies betrifft insbesondere Registrierung, Projektverwaltung, Zahlungsabwicklung, Kommunikation und Transparenzbereiche.

Bei Registrierung, Projektverwaltung oder Zahlungsvorgängen kann auf ergänzende Datenschutzhinweise sowie auf Datenschutzbestimmungen externer Zahlungs- oder Technikdienstleister verwiesen werden, soweit deren Einbindung für die jeweilige Funktion erforderlich ist.

17. Änderungen der AGB

Der Verein ist berechtigt, diese AGB mit Wirkung für die Zukunft zu ändern, soweit hierfür ein sachlicher Grund besteht, insbesondere bei Änderungen der Rechtslage, der Rechtsprechung, behördlicher Anforderungen, technischer Abläufe, Plattformfunktionen oder der Organisationsstruktur.

Über wesentliche Änderungen werden registrierte Nutzerinnen rechtzeitig in geeigneter Weise, insbesondere per E-Mail oder im Nutzerkonto, informiert. Soweit eine ausdrückliche Zustimmung der Nutzerinnen rechtlich erforderlich ist, wird der Verein diese gesondert einholen.

Änderungen dürfen das vertragliche Gleichgewicht nicht unangemessen verschieben und müssen für die Nutzerinnen zumutbar bleiben. Berühren Änderungen wesentliche Rechte oder Pflichten des bestehenden Nutzungsverhältnisses, können registrierte Nutzerinnen das Nutzungsverhältnis bis zum Inkrafttreten der Änderungen mit Wirkung zu diesem Zeitpunkt beenden.

18. Schlussbestimmungen

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts, soweit eine solche Rechtswahl gesetzlich zulässig ist. Zwingende Verbraucherschutzvorschriften des Staates, in dem Verbraucherinnen ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, bleiben unberührt.

Soweit Nutzer*innen Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen sind („Kaufleute“) und gesetzlich zulässig, ist Gerichtsstand der Sitz des Vereins.

Soweit über die Plattform tatsächlich registrierungs- oder zahlungsbezogene Vertragsschlüsse erfolgen, können die für den jeweiligen Vertrag maßgeblichen Bedingungen von Nutzerinnen gespeichert, heruntergeladen oder ausgedruckt werden; ergänzende Hinweise hierzu können im jeweiligen Prozess bereitgestellt werden.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt bei Kaufleuten die gesetzliche Regelung.